Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 03.10.1989

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.02.1990 - 1 Ss 649/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3877
OLG Stuttgart, 16.02.1990 - 1 Ss 649/89 (https://dejure.org/1990,3877)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.1990 - 1 Ss 649/89 (https://dejure.org/1990,3877)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 1990 - 1 Ss 649/89 (https://dejure.org/1990,3877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage einer fehlerhaften Ablehnung eines staatsanwaltschaftlichen Beweisantrags und die Verletzung der Aufklärungspflicht wegen Nichtpreisgabe der Wohnanschrift eines Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 295 (Ls.)
  • NStZ 1990, 356
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Tübingen, 22.08.2017 - 16 OWi 14 Js 11536/17

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Feststellung einer vorsätzlichen

    Die Vorschrift räumt dem Gericht Ermessen ein, bei dessen Ausübung das Gericht auch die Bedeutung des zu erhebenden Beweises und die Art des Beweismittels berücksichtigt (OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Februar 1990 - 1 Ss 649/89 - NStZ 1990, 356).
  • OLG Stuttgart, 03.12.1990 - 1 Ws 252/90

    Gerichtsverfassungsrecht: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Ungebühr vor Gericht

    Das hat der Senat schon früher dargelegt (Die Justiz 1990, 189 = NStZ 1990, 356 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.10.1989 - 3 Ws 704/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5551
OLG Düsseldorf, 03.10.1989 - 3 Ws 704/89 (https://dejure.org/1989,5551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.10.1989 - 3 Ws 704/89 (https://dejure.org/1989,5551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Oktober 1989 - 3 Ws 704/89 (https://dejure.org/1989,5551)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 295
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 1 Ws 33/01

    Weitere Beschwerde gegen Haftbefehl nach Entlassung aus der Untersuchungshaft;

    Ein solches weniger einschneidendes Mittel zur Sicherung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung st:el1t= der Vorführungsbefehl dar, der daher Vorrang vor dem Haftbefehl nach g 230 Abs. 2 StPO hat, wenn er ausreicht (BVerfGE 32, 87, 93; Düsseldorf NStZ 1990, 295; Kleinknecht/MeyerGoßner, StPO, 44. Aufl. 2000, § 230 Rdn. 19 m.w.Nw.).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 1 Ws 168/19

    Verhältnismäßigkeit eines Sicherungshaftbefehls nach Ausbleiben des Angeklagten

    Das gilt allerdings nur dann, wenn der Vorführungsbefehl zur Sicherung der Hauptverhandlung ausreicht (BVerfGE 32, 87; NJW 2007, 2318; KG VRS 129, 8; OLG Braunschweig NStZ-RR 2012, 385; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 295; Meyer/Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage, zu § 230, Rn. 19).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06
    Schließlich verkennt der Senat nicht, dass zur Verkürzung der Haftzeit schon im Haftbefehl angeordnet werden kann, dass dieser erst eine bestimmte Zeit vor Beginn der Hauptverhandlung vollstreckt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 295, 296 [OLG Düsseldorf 03.10.1989 - 3 Ws 704/89] m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 1 Ws 406/11

    Grundsätze zur Widerruflichkeit bzw. Anfechtbarkeit eines wirksamen

    Diese Verfahrenssituation war von der Justiz zu vertreten, denn das Amtsgericht hatte davon abgesehen, im Zusammenhang mit der Haftanordnung gemäß § 230 Abs. 2 StPO einen späteren Vollstreckungszeitpunkt festzusetzen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NStZ 1990, 295, 296: Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kann es angezeigt sein, den Haftbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO erst einige Tage vor dem Hauptverhandlungstermin vollstrecken zu lassen).
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